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Landkreis sucht Pflegefamilien und passt finanzielle Unterstützung an

07. 02. 2024

Wenn Eltern aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen, Krisen oder schwierigen Lebenssituationen die Betreuung ihrer Kinder nicht mehr realisieren können, werden diese durch das Jugendamt in einer Einrichtung der Jugendhilfe oder in einer Pflegefamilie untergebracht. Aktuell leben im Jerichower Land 102 Kinder in 79 Pflegefamilien. Um weiteren in Obhut genommenen Kindern die Möglichkeit zu bieten, innerhalb einer Familie in Geborgenheit aufzuwachsen, sucht der Landkreis Jerichower Land weitere Pflegeeltern. Interessierte Familien, Paare oder auch Einzelpersonen, die einem in Not geratenen Kind kurz- oder auch langfristig ein Zuhause geben möchten, fördern damit seine Entwicklung und helfen beim Sammeln positiver Erfahrungen. 

 

Damit Pflegefamilien finanziell entlastet werden und für die Betreuung von in Obhut genommenen Kindern und Jugendlichen mehr Geld zur Verfügung zu steht, beschloss der Jugendhilfeausschuss in seiner letzten Sitzung die überarbeitete Richtlinie zur Gewährung von einmaligen Beihilfen und Zuschüssen. Erweitert wurden diese Beihilfen nun unter anderem um eine monatliche Pauschale über 300 Euro für Bereitschaftspflegefamilien. Außerdem wird ein Tagessatz in Höhe von 250 Euro für die Betreuung von Kindern bis drei Jahren bzw. 150 Euro für Kinder ab drei Jahren gezahlt, wenn sie im Rahmen des Bereitschaftsdienstes an die Familien vermittelt werden.

 

Da Pflegeeltern zwar einen Anspruch auf Elternzeit, jedoch nicht auf Elterngeld haben, zahlt der Landkreis außerdem für Pflegekinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr für zwölf Monate einen monatlichen Zusatzbetrag in Höhe von 600 Euro bzw. in Höhe von 300 Euro bei einer Elternzeit von 24 Monaten. Daneben wird Pflegeeltern für Qualifizierungen und Weiterbildungen ein jährlicher Betrag in Höhe von 300 Euro zur Verfügung gestellt. Eine komplette Übersicht zu den Neuerungen ist auf der Internetseite des Landkreises auf www.lkjl.de im Bereich „Familie und Jugend“ unter „Jugendhilfeausschuss“ abrufbar.

 

Ansprechpartner für alle Belange rund um die Betreuung von Pflegekindern ist der Kinderpflegedienst der Kreisverwaltung. Er begleitet potentielle Pflegeeltern durch den Bewerbungsprozess, hilft bei der Vermittlung der Kinder und steht auch während der Betreuung mit Ratschlägen zur Seite. Der Kinderpflegedienst ist per Mail an oder telefonisch unter 03921 949 – 5111, 5148 oder 5151 erreichbar.

 

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