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Kulturförderung im Jerichower Land für 2024

Im Rahmen der Kulturförderrichtlinie des Landkreises können sich auch in diesem Jahr die Kulturschaffenden des Jerichower Landes um eine finanzielle Zuwendung für im kommenden Jahr durchgeführte Projekte und Maßnahmen bewerben. Entsprechende Anträge können noch bis zum 31. Oktober 2023 beim Landkreis Jerichower Land eingereicht werden. Ziel des Förderprogramms ist es, in der Region ein breites kulturelles und künstlerisches Angebot zu ermöglichen.

 

Hierbei werden Vorhaben unterstützt, die zur Bereicherung des kulturellen Lebens im Jerichower Land beitragen. Gefördert werden sowohl bestehende Projekte, als auch ganz neue Ideen. Die Identifikation mit der Region und auch die Darbietung eines vielfältigen kulturellen Angebots im Landkreis stehen hierbei im Vordergrund.

 

Die aktualisierten Unterlagen stehen auf der Internetseite des Landkreises unter der Rubrik Freizeit, Kultur und Tourismus zum Download bereit. Alle Informationen zum Antrags- und Bewilligungsverfahren der Kulturförderrichtlinie sowie eine Übersicht mit zuwendungsfähigen Maßnahmen und Erläuterungen sind ebenfalls unter https://www.lkjl.de/de/kulturfoerderung.html einsehbar.