Führerschein-Umtausch für die Jahrgänge 1965 – 1970
Damit der Pflichtumtausch der Führerscheine für die Jahrgänge 1965-1970 planmäßig bis zum 19. Januar 2024 erfolgen kann, wird noch einmal auf die Fristeinhaltung hingewiesen. Betroffenen Bürgerinnen und Bürgern wird aufgrund des zu erwartenden Andrangs empfohlen, rechtzeitig einen Termin bei der Führerscheinstelle unter den Rufnummern 03921/ 949-3651, -3655, -3656 oder per E-Mail an zu vereinbaren.
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2033 in einen fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Dies betrifft alle Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum und erfolgt schrittweise nach Jahrgängen. Nach Ablauf der Frist sind die alten Papiere ungültig. Ist im Kontrollfall kein EU-Führerschein vorhanden, wird dies mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro geahndet.
Der Antrag auf Umtausch des Führerscheins muss vor der jeweiligen Umtauschfrist bei der Führerscheinbehörde (Landkreis Jerichower Land, In der Alten Kaserne 9, 39288 Burg) gestellt werden. Für den Umtausch wird neben dem alten Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument und ein aktuelles biometrisches Passbild benötigt.