Neuwahl der Stadtwehrleitung und des Stadtjugendwartes
Gemäß den Vorschriften des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
(Brandschutzgesetz - BrSchG) und der Satzung der Stadt Möckern über die Einrichtung der Feuerwehr erfolgt im Jahr 2023 turnusmäßig die Neuwahl der Stadtwehrleitung und des/der Jugendwartes/in.
Die Stadtwehrleitung besteht aus dem/der Stadtwehrleiter/in und 3 Stellvertreter.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den beigefügten Stellenausschreibungen.