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Aufstallungspflicht aufgehoben

Die am 12. Dezember 2022 für Teile des Landkreises erlassene Aufstallungspflicht für Geflügel wird aufgehoben. Mit der Schutzmaßnahme reagierte die Kreisverwaltung auf einen Ausbruch der Geflügelpest HPAIV H5N1 in einem Hausgeflügelbestand im Landkreis Börde. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt Nr. 01/2023 veröffentlicht und tritt am 5. Januar 2023 in Kraft.

Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hoch ansteckende, anzeigepflichtige Viruserkrankung bei Geflügel und anderen Vogelarten, deren Ausbruch immense wirtschaftliche Folgen für alle Geflügelhalter, Schlachtstätten und die verarbeitende Industrie haben kann.