Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV)
Liebe Bürgerinnen und Bürger die unten beigefügten Verordnung der Bundesregierung regelt Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich. Diese Verordnung gilt für einen Zeitraum von sechs Monaten vom 01. September 2022 bis zum 28. Februar 2023.