Nutzung von Dorfgemeinschaftshäusern in Trägerschaft der Stadt Möckern
Aufgrund der gesunkenen Inzidenzwerte und in Anwendung der
14. Eindämmungsverordnung vom 16.06.2021 wird die Nutzung der kommunalen Dorfgemeinschaftshäuser unter speziellen Auflagen freigegeben.
Bitte lesen Sie hierzu die anhängende Freigabe.